Räumung des 700 MHz Bandes für den Mobilfunk abgeschlossen
Mobilfunk
Ausbauverpflichtung 2015
In der Frequenzversteigerung 2015 wurden die erfolgreichen Bieter verpflichtet, zum 1. Januar 2020 eine Mobilfunkversorgung von mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % bundesweit zu erreichen. Zudem ist eine vollständige Abdeckung der Hauptverkehrswege zu gewährleisten, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
Dabei sind Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde pro Antennensektor zu erreichen. Den Haushalten sollen im Wettbewerb der Anbieter in der Regel Übertragungsraten von 10 Megabit pro Sekunde und mehr zur Verfügung gestellt werden.
Räumung des 700 MHz-Bandes in EU-Mitgliedstaaten
Nicht in allen Ländern sind die Frequenzen so schnell für Mobilfunk nutzbar wie in Deutschland. Für den Zeitraum bis zum Abschluss der Räumung des 700-MHz-Bandes auch in den Nachbarländern haben die Mobilfunkbetreiber in Grenznähe den Schutz ausländischer Rundfunknutzungen zu beachten.
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 30. Juni 2020 – in besonderen begründeten Fällen bis zum 30. Juni 2022 – Zeit, den Frequenzbereich für drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste zur Verfügung zu stellen.
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