ProSieben: Gericht erlaubt regionale Werbung auf bundesweiten TV-Sendern
Medien: Privatsender
Die ProSiebenSat.1 Media S.E. teilte gestern mit, dass am 23. Dezember 2021 das Landgericht Stuttgart ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über den Einsatz regionaler Werbung im TV umgesetzt hat.
Demnach ist regionale Werbung auf bundesweiten TV-Sendern rechtmäßig. Somit dürfen regionale Werbekampagnen auf den Sendern der Seven.One Entertainment Group ausgespielt werden, was die Zielgruppe für ProSiebenSat.1 Media erhöht.
„Die Adressierbarkeit von Werbekampagnen im TV ist ein wichtiger Wachstumsfaktor für unsere Vermarktung. Der heutige Gerichtsentscheid erschließt neue Potenziale. Denn er ermöglicht uns, ab 2022 die große Nachfrage nach regional adressierbarer Werbung zu bedienen. Gleichzeitig ist diese richterliche Entscheidung ein wichtiger Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen mit Internetplattformen, die schon heute im Netz weitreichende Regionalisierungsmöglichkeiten haben“, erklärt Wolfgang Link, Vorstand ProSiebenSat.1 Media S.E. und CEO Seven.One Entertainment Group.
Hintergrund des Landgericht-Urteils ist eine Klage des österreichischen Mode-Einzelhandelsunternehmens Fussl Modestraße, das eine TV-Werbekampagne auf ProSieben in Bayern regional ausstrahlen wollte.
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