Preisobergrenzen für Auslandsgespräche und SMS innerhalb der EU

Mobilfunk: Auslandsgebühren

Mittwoch, 15. Mai 2019 um 16:59

Verbraucher, die einen solchen alternativen Tarif nutzen, müssen sich ab dem 15. Mai 2019 ausdrücklich ihrem Anbieter gegenüber für den Verbleib in ihrem Tarif entscheiden oder werden nach einer Übergangsfrist von zwei Monaten zum 15. Juli 2019 automatisch auf den regulierten Tarif umgestellt.

Ausnahmen auf Antrag

Grundsätzlich besteht für Anbieter die Möglichkeit, auf Antrag die Preisobergrenzen zu überschreiten. Anbieter, deren Geschäftsmodell aufgrund der Preisobergrenzen gefährdet ist, können bei der Bundesnetzagentur höhere Preise beantragen.

Die Bundesnetzagentur kann ausnahmsweise nach Prüfung des Antrags für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr Preise über den regulierten Preisobergrenzen festsetzen, die geeignet sind, die Tragfähigkeit des inländischen Geschäftsmodells sicherzustellen. Für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher kann dies höhere Preise zur Folge haben. Bisher hat kein Anbieter einen solchen Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt.

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