Preisobergrenzen für Auslandsgespräche und SMS innerhalb der EU

Mobilfunk: Auslandsgebühren

Mittwoch, 15. Mai 2019 um 16:59
Bundesnetzagentur

Ab heute gelten innerhalb der EU für Auslandsgespräche und SMS Preisobergrenzen. Gespräche dürfen für deutsche Verbraucher nicht mehr als 0,23 Euro pro Minute (inkl. MwSt.) und SMS nicht mehr als 0,07 Euro (inkl. MwSt.) kosten. Die Regelungen gelten für nutzungsabhängige Tarife im Mobilfunkfunk und im Festnetz.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Tarife mit inkludiertem Volumen

Bei Einführung der Preisobergrenzen ist zu beachten, dass bei Tarifen mit inkludiertem Volumen (zum Beispiel 60 Minuten telefonieren für 5 Euro) innerhalb des vereinbarten Minutenvolumens die Preise nicht gedeckelt sind. Erst nach Ablauf des Volumens gelten die Preisobergrenzen, sofern ein solcher Tarif über das pauschal vereinbarte Minutenvolumen (im o. g. Beispiel also ab der 61. Minute) hinaus genutzt wird und nach Ablauf des Volumens nutzungsabhängige Entgelte anfallen.

Alternative Tarife

Neben den regulierten Tarifen dürfen die Anbieter weiterhin auch Tarife anbieten, deren Preise die Preisobergrenzen überschreiten. Bei solchen alternativen Tarifen handelt es sich zum Beispiel um Tarife, die neben Anrufen und SMS in EU-Mitgliedstaaten weitere Drittstaaten (z. B. Schweiz) enthalten.

Meldung gespeichert unter: Mobile, Festnetz, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Short Message Service (SMS), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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