OLG urteilt: Unitymedia durfte Kabel BW nicht übernehmen

Kabelnetzbetreiber

Donnerstag, 15. August 2013 um 09:47
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FRANKFURT (IT-Times) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Übernahme der Kabel BW durch die Unitymedia aus dem Jahr 2011 für nicht rechtens erklärt. Am Mittwoch hob das Gericht die positive Entscheidung des Bundeskartellamtes auf.

Unter eine Reihe von Auflagen hatte das Bundeskartellamt im Jahr 2011 die Übernahme der Kabel BW durch den Kabelriesen Unitymedia genehmigt. Unitymedia legte damals 3,2 Mrd. Euro für die Kabel BW auf den Tisch und betreibt seitdem die Integration der Kabel BW in den Mutterkonzern. Der Aufwand könnte vergebens gewesen sein, sollte die Unitymedia auch in der nächsten Instanz scheitern. Das Oberlandesgericht ließ keine Beschwerden zu, stattdessen können die beteiligten Parteien vor den Bundesgerichtshof ziehen. Sollte der Entschluss jedoch bestehen bleiben, muss das Kartellamt wiederholt prüfen, ob der Zusammenschluss unter noch schärferen Bedingungen zustande kommen kann. Die Entscheidung des OLG ist ein Teilerfolg für die Deutsche Telekom; sie hatte nach der Übernahme Beschwerde eingelegt. Das OLG begründete nun sein Urteil damit, dass durch die Übernahme potenzieller Wettbewerb beseitigt werde. Die Unitymedia hingegen ließ verlautbaren, dass man alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen werde, um gegen den Beschluss vorzugehen.

Meldung gespeichert unter: Liberty Global, Telekommunikation, Medien

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