Neues Mietstromgesetz tritt in Kraft

Mietstromgesetz

Mittwoch, 26. Juli 2017 um 12:03
BSW-Solar

Beihilferechtliche Genehmigung der EU in einigen Wochen erwartet – Kostenfreies BSW-Merkblatt informiert über das neue Förderangebot für Solarstromanlagen auf Mietwohngebäuden

Pressemitteilung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. vom 25. Juli 2017

Berlin, 25.07.2017: Das Mieterstromgesetz ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger heute in Kraft getreten. Ziel der jüngst vom Bundestag verabschiedeten neuen Förderung ist es, mithilfe eines Zuschlags von 2,11 bis 3,7 Cent pro Kilowattstunde solare Mieterstrommodelle für Stadtwerke und Wohnungswirtschaft interessant zu machen.

Gelingt dies, könnte die neue Förderung in den nächsten Jahren tausenden Mietern den Zugang zu preiswertem Solarstrom ermöglichen. Zugleich schafft sie die Basis für neue Geschäftsmodelle der Energiewirtschaft im Rahmen einer umweltfreundlichen Quartiersversorgung sowie interessante Möglichkeiten der Kundenbindung.

Meldung gespeichert unter: Solarindustrie, BSW-Solar, Marktdaten und Prognosen, Solartechnik, Verbände

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