Neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft
Bundesgesetzblatt: Datenschutz
KÖLN (IT-Times) - Ab dem 18. Dezember .2015 tritt das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten ermöglicht das Abspeichern von Kommunikationsdaten zwischen Bürgern.
Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schreibt zumindest eine Übergangsfrist von 18 Monaten für Zugangsanbieter vor. Laut der Bekanntgabe des Gesetzes im Bundesgesetzblatt vom 17.Dezember 2015, welches zum 18.Dezember 2015 in Kraft getreten ist, können im Anschluss an diese Frist Informationen der Kunden zehn Wochen gespeichert werden.
Standortdaten dürfen einen Monat lang festgehalten werden. Speziell Telekommunikationsnetzbetreiber wie die Deutsche Telekom AG, Vodafone Group plc. und die Telefonica Deutschland Holding AG sind von der neuen Regelung betroffen.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Vorratsdatenspeicherung (VDS, Mindestdatenspeicherung), Deutsche Telekom, Telekommunikation, Internet
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.