Neue Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung

ITK-Markt Deutschland

Dienstag, 7. Mai 2019 um 15:35

Anforderungen an die soziale Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Beschaffung aktualisiert

Schutz von Beschäftigten in globalen Lieferketten wird erhöht

BITKOM

Berlin, 7. Mai 2019 
In einer gemeinsamen Initiative haben das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und der Digitalverband Bitkom die Einkaufsbedingungen für die sozial nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen aktualisiert. Entsprechend den Vorgaben des von der Bundesregierung 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ nehmen die Pflichten von Auftragnehmern der öffentlichen Hand zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen bei der Bereitstellung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen künftig einen noch breiteren Raum ein als bisher.

Die Anforderungen sind in der neuen Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung niedergelegt, die unproblematisch in die Ausschreibungen der öffentlichen Hand mit ihren Bietern beziehungsweise Auftragnehmern eingebunden werden kann. Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des BeschA, und Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom, setzen heute mit ihren Unterschriften die Verpflichtungserklärung in Kraft.

„Mit der überarbeiteten Erklärung leisten wir einen Beitrag zu den Vorgaben der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ und im Koalitionsvertrag. Damit zeigen wir, dass für uns die Anerkennung von Menschenrechten und grundlegenden Arbeitnehmerrechten kein bloßes Lippenbekenntnis ist, sondern dass wir sie auch in der Beschaffungspraxis durchsetzen“, sagt BeschA-Direktorin Dr. Settekorn.

„Die Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Verpflichtungserklärung ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten in ITK-Betrieben weltweit. Für die Unternehmen sind die vereinbarten Verpflichtungen sehr ambitioniert. Das gilt insbesondere für jene Fälle, in denen der Auftragnehmer keinen direkten Einfluss auf seine eigenen Zulieferer nehmen kann“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Rohleder.

Die aktualisierte Verpflichtungserklärung dehnt die Pflichten der Anbieter von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen noch weiter als bisher aus. Bei der Produktion sind seit längerem die ILO-Kernarbeitsnormen, etwa das Verbot von Kinder- und Sklavenarbeit, Diskriminierungsverbote und das Recht auf Tarifverhandlungen, zu beachten.

Nun gelten zusätzlich Standards zum Arbeitsschutz und bei der Verwendung von chemischen Stoffen, zu Mindestlöhnen, zur Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit und zur sozialen Sicherheit. Die einzuhaltenden Standards sind den Beschäftigten vor Ort bekannt zu machen. „Dies muss für alle Unternehmen eine Selbstverständlichkeit sein – unabhängig von gesetzlichen Vorgaben“, sagt Dr. Rohleder.

Meldung gespeichert unter: Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, IT-Services, Verbände

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