Neue EU-Paket-Roaming-Verordnung soll mittels mehr Tariftransparenz den Wettbewerb befördern
Roaming in der EU
PRESSEMITTEILUNG
[Offenbach, 31.05.2016] Im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie soll die EU-Paket-Roaming-Verordnung die Hürden in der grenzüberschreitenden Paketzustellung beseitigen und damit die bestehende Postmarktregulierung ergänzen und vereinheitlichen. Betroffen von dieser Verordnung sind alle Paketdienste mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedsstaat innerhalb der EU. Der Geltungsbereich betrifft Pakete mit einem Maximalgewicht von 31,5 kg. Die Verordnung beinhaltet eine zielgerichtete Verpflichtung an Universaldienstbetreiber, den nationalen Regulierungsbehörden jährlich bis spätestens zum 31. Januar eine öffentliche Liste über 15 ausgewählte Tarife für den grenzüberschreitenden Paketversand zur Verfügung zu stellen. Alle Tarife werden dann von der EU jeweils am 30. April veröffentlicht. Andere Paketdienste müssen dies nicht, können aber ihre vergleichbaren Tarife auch auf der vorgesehenen Webseite der EU veröffentlichen lassen.
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