Negatives Signal für den Glasfaserausbau – Überbauproblematik bleibt ungelöst

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Donnerstag, 27. Juni 2019 um 12:37

Der federführende Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner heutigen Sitzung auch über den Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beraten und mehrheitlich den Änderungsantrag der Regierungskoalition angenommen. Der Gesetzesentwurf mit Änderungsantrag steht morgen im Plenum zur Abstimmung.

BREKO

„Wenn der Änderungsantrag morgen in dieser Form im Parlament verabschiedet wird, würde der Gesetzgeber die große Chance verpassen, die für den Glasfaserausbau absolut schädliche Überbauproblematik schnell und zielführend zu lösen“, kommentieren die Geschäftsführer der führenden deutschen Glasfaserverbände BUGLAS und BREKO, Wolfgang Heer und Dr. Stephan Albers.

„Anstatt ein erhebliches Hindernis für den Glasfaserausbau aus dem Weg zu räumen und langfristige Investitionssicherheit zu schaffen, soll das fünfte TKG-Änderungsgesetz nun ein Sammelsurium verschiedener Themen anfassen.“ So sollen nach dem Willen des Verkehrsausschusses die Vorschriften für die Datenlieferung zum Infrastrukturatlas für die Branchenunternehmen verschärft, zusätzliche Vorgaben für Mobilfunker eingeführt und der Bußgeldkatalog für Branchenunternehmen verschärft werden.

„All das führt im Ergebnis zu höheren administrativen Belastungen der Branche. Der eigentliche Zweck für das 5. TKG-Änderungsgesetz hingegen, die Beseitigung des Fehlanreizes zum Überbau von Glasfasernetzen, wird so nicht erreicht“, so die Verbandsgeschäftsführer. Die aktuelle Fassung des Gesetzes erlaubt es, die eigenwirtschaftlichen Baumaßnahmen für Glasfasernetze von kommunalen Unternehmen für eine Mitverlegung zu kapern.

Meldung gespeichert unter: Breitband, Internetzugang (Internet Access, Internetanschluss, Internetverbindung), Glasfaser, Glasfaserkabel, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

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