"Nebelkerze": Vodafone-Deal mit Telefónica kein Freifahrtsschein für Übernahme von Unitymedia

Kabelnetzbetreiber Deutschland

Dienstag, 7. Mai 2019 um 17:58

Dies würde – ungeachtet eines möglichen Netzzugangs für Telefónica – in den meisten Fällen auch ein Monopol in puncto Kabel-Internet bedeuten: Da in den Gestattungsverträgen meist entsprechende Exklusivitätsvereinbarungen zugunsten der Kabelanbieter vorhanden sind, kann die Wohnungswirtschaft keine weiteren Verträge – etwa mit regionalen TK-Anbietern für Glasfaseranschlüsse bis in den Keller des Gebäudes (FTTB) oder bis direkt in die Wohnungen (FTTH) – mehr vereinbaren.

Mindestens ebenso erheblich sind die negativen Effekte auf den Telekommunikationsmarkt – und hier insbesondere auf den Ausbau von reinen Glasfaseranschlüssen, also FTTB/FTTH-Netzen,  in Deutschland. Bei einer gemeinsamen TK-Marktbeherrschung des künftigen Vodafone-Kabelnetzes inklusive Netzzugang von Telefónica und Deutscher Telekom verbleibt kaum mehr Potenzial für einen zukunftssicheren FTTB-/FTTH-Ausbau in diesen Gebieten.

Dies würde vor allem lokal/regional tätige, mittelständische Unternehmen gefährden, die den Glasfaserausbau in der Praxis vorantreiben (82 Prozent der heute verfügbaren, reinen Glasfaseranschlüsse werden von den alternativen Netzbetreibern in Deutschland – mehrheitlich Mitgliedern des BREKO – gestellt). Für einen eigenwirtschaftlich realisierten, rentablen Glasfaserausbau bliebe somit praktisch kein Raum mehr. Die für Breitband-Internet ausgebauten Kabelgebiete würden so auf Jahre zur „Glasfaser-Diaspora“.

Der BREKO sieht daher auch nach dem heute bekannt gewordenen „Deal“ zwischen Vodafone und Telefónica keine Voraussetzungen für eine Genehmigung des geplanten Zusammenschlusses. BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers bleibt daher bei seinem klaren Fazit: „Die EU-Kommission muss die geplante Übernahme untersagen. Denn Zusammenschlüsse, durch die wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, sind mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren.“

Sollte die EU-Kommission wider Erwarten eine Genehmigung ins Auge fassen, wäre es nach Auffassung des BREKO unabdingbar, dass langfristig mit der Wohnungswirtschaft laufende (Gestattungs-) Verträge ein Sonderkündigungsrecht erhalten, um hier auch Dritten – etwa lokal oder regional operierenden Netzbetreibern – Wettbewerb zu ermöglichen.

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