Monopolkommission stellt Sondergutachten Telekommunikation vor

Telekommunikationsmarkt Deutschland

Mittwoch, 4. Dezember 2019 um 10:17

Die Monopolkommisson hat heute ihr „11. Sektorgutachten Telekommunikation: Staatliches Augenmaß beim Netzausbau“ vorgestellt. Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung im Bereich der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät.

BREKO

Alle zwei Jahre erstellt sie ein Sondergutachten zur Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt zentrale Aussagen der Monopolkommission ausdrücklich:

  • Vorrang privater Investitionen beim Breitbandausbau - Schaffung eines investitionsfreundlichen Regulierungsrahmens und Prüfung der Auferlegung strenger Nichtdiskriminierungsvorschriften ggü. der Deutschen Telekom

Der BREKO begrüßt ausdrücklich das klare Bekenntnis der Monopolkommission zum Vorrang privater Investitionen in den Glasfaserausbau. In diesem Zusammenhang setzt der Verband auf Open-Access-Kooperationen – ausdrücklich auch mit der Deutschen Telekom –, um den Glasfaserausbau in Deutschland weiter voranzutreiben. Hierfür hat der BREKO als führender deutscher Glasfaserverband nicht zuletzt eine eigene Handelsplattform (BREKO Handelsplattform – das „eBay für Glasfaseranschlüsse“) etabliert. Kein Unternehmen (auch nicht die Deutsche Telekom) wird den Kraftakt Glasfaserausbau allein stemmen können.

Für die künftige Glasfaserregulierung hat der BREKO ein eigenes Regulierungskonzept erarbeitet. Wichtig ist dabei insbesondere, dass Anreize für den Glasfaserausbau im Wettbewerb gesetzt werden. Daher plädiert der Verband für den Vorrang eines frei verhandelten und marktakzeptierten Netzzugangs (Open Access) mit der Bundesnetzagentur als neutraler Streitbeilegungsinstanz. Bei der Frage der Regulierung des Glasfasermarkts darf indes nicht vergessen werden, für einen geregelten Übergang von Kupfer auf Glasfaser zu sorgen, damit die noch immer marktmächtige Deutsche Telekom ihre Kunden nicht unter Ausschluss des Wettbewerbs einfach auf eine neue Infrastruktur umstellt. Hierfür braucht es einen klaren Migrationsplan, der faire Regeln für alle vorgibt. So darf es kein einseitiges Recht zur (vorzeitigen oder frei festgelegten) Abschaltung von Kupferanschlüssen geben. Die Regulierung des bestehenden Kupfernetzes muss bis Abschluss der Migration erhalten bleiben, um allen Marktteilnehmern einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

  • Maßvolle staatliche Förderung – keine Verdrängung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch Ausbau der Festnetzförderung

Nach Auffassung des BREKO muss es bei der künftigen Ausrichtung der Förderung eine klare Priorisierung geben: Bevor über die Schließung so genannter „grauer Flecken“, also Gebieten, in denen zwar schnelles Internet, aber noch keine gigabitfähigen Netze vorhanden sind, nachgedacht wird, müssen zunächst die besonders schlecht versorgten Gebiete von weiteren Fördermaßnahmen profitieren. Denn angesichts knapper Kapazitäten beim Tiefbau und fehlender Fachkräfte wird der Glasfaserausbau nicht dadurch beschleunigt, dass (immer mehr) staatliches Geld in den Markt gepumpt wird. Der klare Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus muss daher weiterhin Bestand haben. Eine Begrenzung der Fördermittel auf eine jährliche Höchstsumme macht aus Sicht des BREKO Sinn, um eine „Überförderung“ zu vermeiden. Daneben sollten Fördermittel zunächst für einen Glasfaserausbau in denjenigen Gebieten fließen, in denen eine tatsächliche Nachfrage von Bürgern und Unternehmen vorhanden ist.

  • Gigabit-Gutscheine als sinnvolle Ergänzung zur klassischen Ausbauförderung

Der BREKO hält es für wichtig, künftig auch eine so genannte Nachfrageförderung durch eine „Glasfaser-Prämie“ einzuführen, um die Nachfrage nach zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und bis direkt in die Wohnungen anzukurbeln. Auch die Experten des renommierten Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Rechtsanwaltskanzlei JUCONOMY kommen in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine „Glasfaser-Prämie“ für Bürger und Unternehmen nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch ökonomisch sinnvoll und notwendig sind. Der BREKO hat hierfür ein Konzept mit einer Kombination aus Prämien für Glasfaser-Hausanschluss, Vertragsabschluss und Inhouse-Glasfaserverkabelung vorgeschlagen.

  • Hemmung des Ausbaus durch bürokratische Hürden und mangelnde Tiefbaukapazitäten

Zur Beschleunigung der immer noch sehr langwierigen / bürokratischen Genehmigungsverfahren auf Seite der Kommunen sollte diesen (z.B. über Förderprogramme der Länder / des Bundes) für eine befristete Zeit (zweckgebunden) mehr Personal zur Verfügung gestellt werden. Daneben sollten die Genehmigungs-/Zustimmungsprozesse vereinfacht und verkürzt werden. Dies könnte durch eine deutschlandweit einheitliche, digitale Plattform erreicht werden. Um die Akzeptanz alternativer Verlegemethoden bei den Kommunen zu erhöhen, sollten hierfür u.a. eigene anerkannte Regeln der Technik definiert werden und eine entsprechende Zertifizierung erfolgen.

Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Mobile, Breitband, Festnetz, 5G, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Glasfaser, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

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