Mögliche Milliardenforderung an France Telecom
Während die EU-Kommission das Urteil begrüßte, hüllt sich France Telecom noch in Schweigen. Man werde das Urteil sowie mögliche Folgen prüfen, so eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber dem Handelsblatt. Allerdings ist mit dem aktuellen Urteil der Streit noch nicht vorbei. Bereits im Jahr 2005 klagte das französische Unternehmen gemeinsam mit der französischen Regierung gegen die Kommissions-Entscheidung aus dem Jahr 2004. Das Urteil aus diesem Prozess wird ebenfalls noch für dieses Jahr erwartet. Aus juristischer Sicht verfüge allerdings der zweite Prozess nicht über eine aufschiebende Wirkung. Die französische Regierung müsse nun direkt das Geld von France Telecom zurückverlangen.
Der aktuelle Streit um eine mögliche illegale Beihilfe geht auf die Jahre 1991 bis 2002 zurück. In dieser Zeit wurde aus der Generaldirektion für Telekommunikation die privatrechtliche Aktiengesellschaft France Telecom. Eigentlich hätte das Unternehmen ab diesem Zeitpunkt Gewerbesteuer zahlen müssen. Diese wurde allerdings von der französischen Regierung nicht eingetrieben. In 2005 legte die Kommission daher fest, dass die ausstehende Summe von etwa 928 Mio. Euro einer unerlaubten Subvention gleichzusetzen sei. Mögliche Zinszahlungen sind noch nicht eingerechnet. Wie hoch die Steuerschuld der France Telecom genau ist, lässt sich nicht feststellen. Die französische Regierung weigerte sich, eine exakte Summe der Eu-Kommission mitzuteilen, so das diese eine geschätzte Summe als Rückzahlung festsetzte. (kat/rem)
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