Mehr Anträge auf Schlichtung bei Telekommunikationsfragen
Festnetz- und Mobilfunkverträge
In 25 Prozent der Fälle verweigerte das jeweilige Unternehmen die Teilnahme am Schlichtungsverfahren. Die durchschnittliche Dauer der Schlichtungsverfahren betrug acht Wochen.
Häufige Streitthemen
Bei den Schlichtungsfällen handelt es sich häufig um strittige Rechnungspositionen, das Fehlen der zugesicherten Leistung, Störungen oder Anschlusssperren. Auch treten Probleme beim Anbieterwechsel und Umzug des Anschlusses auf.
Die Bundesnetzagentur rät Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnungen und Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen, um den Anbieter bei Problemen zeitnah kontaktieren zu können.
Außergerichtliche Einigung als Ziel
Ziel der Verbraucherschlichtungsstelle ist es, Streitigkeiten zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern außergerichtlich beizulegen. In diesem Sinne vermittelt die Schlichtungsstelle seit 1999 als neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes. Das Schlichtungsverfahren ist seit April 2016 kostenlos. Die Teilnahme der Unternehmen an der Schlichtung ist freiwillig.
Der Bericht der Verbraucherschlichtungsstelle kann hier abgerufen werden: www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle.
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