Macrovision reicht Klage ein

Mittwoch, 7. Januar 2004 um 18:38

Die Kopiersoftware von 321 hebelt Macrovisions patentierte Schutzvorrichtung Analog Copy Protection (ACP) aus. Die Schutzvorrichtung wird dabei aktiviert, wofür allerdings im Normalfall eine Lizenz oder Erlaubnis von Macrovision nötig wäre. Kopiert ein Verbraucher eine DVD, erstellt er eine unlizenzierte Kopie nicht nur des Films, sondern auch von Macrovisions ACP-Software. 321 Studios verstößt somit gegen die Patente von Macrovision und das DMCA. Das DMCA verbietet das Umgehen von Kopierschutzvorrichtungen. (jwd)

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