Licht und Schatten: Bundesnetzagentur legt Rahmenbedingungen in puncto Bitstrom-Regulierung fest

Layer 2-Bitstrom/ Layer 3-Bitstrom

Donnerstag, 29. Oktober 2015 um 18:42

Auch wenn ein Bitstrom-Zugang ein sinnvolles Angebot für bestimmte Marktteilnehmer darstellen mag, stellt dieses für den BREKO auch weiterhin keine gleichwertige Alternative zum physikalischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der so genannten „letzten Meile“, dar – und kann damit den direkten Zugang zur TAL nicht ersetzen.

Für absolut richtig hält der BREKO die Entscheidung der BNetzA, die Deutsche Telekom dazu zu verpflichten, bestimmte Qualitätskennzahlen (z.B. in puncto Dienstequalität oder Entstörzeiten) künftig monatlich veröffentlichen zu müssen. Damit will die Behörde überprüfen, ob der Ex-Monopolist seinen Mitbewerbern tatsächlich „einen gleichwertigen Zugang“ gewährt, der „in Bezug auf Funktionsumfang und Preis mindestens jenem vergleichbar ist, den sich die Betroffene selbst intern – wenn auch möglicherweise mit unterschiedlichen Systeme und Prozessen – bereitstellt“. Sollten die geforderten Qualitätsparameter durch die Telekom verfehlt werden, drohen dem Konzern in der Folge Vertragsstrafen. „Von der höheren Qualität werden auch die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren“, unterstreicht Albers.

Dass die Bundesnetzagentur an der Einführung einer regional differenzierten Betrachtung beim Layer-3-Bitstrom festhält, bedauert der BREKO unterdessen. Der Verband befürchtet, dass die jetzt vorgenommene Beschränkung auf 20 Städte, in denen die Telekom aus der Layer-3-Zugangsverpflichtung entlassen wird, nicht von Dauer sein dürfte – und damit für die Zukunft damit eine ständige Planungsunsicherheit darstellt, die Investoren abschreckt.

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