Leistungsschutzrecht: Snippets von IT-Times.de weiterhin erlaubt
Hausmitteilung
MÜNSTER (IT-Times) - Das Leistungsschutzrecht ist mit der heutigen Entscheidung des Bundesrats beschlossene Sache. Für viele Internetunternehmen stellt sich nun die Frage: Wie weiter? Zumindest für IT-Times.de können wir dies eindeutig klären.
Die im Gesetz verankerte „Nutzung kleinster Textausschnitte“ von Inhalten der Seite IT-Times.de ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Wir freuen uns über jede Verlinkung und bieten Seitenbetreibern mit unserem Nachrichten-Widget zudem die Möglichkeit an, unsere Nachrichten auf der eigenen Seite kostenfrei aufzunehmen.
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