Kontron soll mit der S&T Deutschland Holding AG fusionieren - was das für die Aktionäre bedeutet

Embedded Computer Technologie (ECT)

Mittwoch, 15. Februar 2017 um 17:09

AUGSBURG (IT-Times) - Der Mini-Computer Anbieter Kontron AG plant die Verschmelzung mit der S&T Deutschland Holding AG. Kontron-Aktionäre haben dabei eine Wahlmöglichkeit.

Kontron Zentrale

Die Kontron AG, Anbieter von Embedded Computer Technologie (ECT), soll mit der S&T Deutschland Holding AG, eine Tochtergesellschaft der börsennotierten S&T AG mit Sitz in Linz verschmolzen werden.

Auf der Hauptversammlung der Kontron AG, die voraussichtlich im Juni 2017 stattfindet, soll das Verschmelzungs-Vorhaben dann von den Aktionären abgesegnet werden.

Aktionäre von Kontron können ihre Papiere in Aktien der S&T Deutschland Holding AG tauschen und diese sodann in die S&T AG im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung einbringen.

Damit werden Kontron-Aktionäre zu Aktionären der ebenfalls im TecDax gelisteten S&T AG. 90 Prozent der Anteile werden dann in neue S&T Aktien getauscht und zehn Prozent als Barausschüttung ausgezahlt. Alternativ haben Kontron-Aktionäre auch die Möglichkeit, eine Barabfindung zu erhalten.

Meldung gespeichert unter: Mergers & Acquisitions (M&A), Kontron,

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