Konsultation zum Katalog der Sicherheitsanforderungen gemäß § 109 Abs. 6 TKG
Telekommunikationsgesetz
Detaillierte Sicherheitsanforderungen
Der Entwurf sieht insbesondere vor, dass
- kritische Komponenten zertifiziert werden,
- ein Nachweis der Vertrauenswürdigkeit von Herstellern und Lieferanten eingeholt wird,
- die Produktintegrität sichergestellt ist,
- ein Sicherheitsmonitoring eingeführt ist,
- nur eingewiesenes Fachpersonal in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt wird,
- genügend Redundanzen vorhanden sind und
- Monokulturen vermieden werden.
Sicherheitsanforderungen werden regelmäßig angepasst
Die geltenden Sicherheitsanforderungen werden regelmäßig im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an die aktuelle Sicherheitslage sowie den Stand der Technik angepasst. Der Entwurf des Sicherheitskataloges sowie Informationen zur Konsultation sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/sicherheitsanforderungen veröffentlicht.
Stellungnahmen können bis zum 13.11.2019 unter [email protected] oder postalisch unter:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat IS 17
An der Trift 40
66123 Saarbrücken
abgegeben werden.
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