Konsultation zum Katalog der Sicherheitsanforderungen gemäß § 109 Abs. 6 TKG
Telekommunikationsgesetz
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG
„Es ist wichtig, Informations- und Kommunikationssysteme gegen Bedrohungen zu schützen. Hierzu leisten die aktualisierten Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze und -dienste einen wichtigen Beitrag“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
„Die technische Fortentwicklung der Mobilfunknetze bedeutet mehr Geschwindigkeit, Effizienz und Effektivität in wirtschaftlichen und behördlichen Abläufen, mehr Komfort und Bequemlichkeit im privaten Bereich. Dies wird uns jedoch nur dann gelingen, wenn wir von Anfang an für ein angemessenes Risikomanagement sorgen, etwa durch den Einsatz geeigneter Verschlüsselungsverfahren. Mit dem aktualisierten Sicherheitskatalog stellen wir durch technische Anforderungen an Telekommunikationsnetze sicher, dass Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Kommunikation auf einem hohen Niveau gewährleistet werden“, erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm.
Gemeinsamer Entwurf der überarbeiteten Sicherheitsanforderungen
Die Bundesnetzagentur hat die Sicherheitsanforderungen gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aktualisiert. Insbesondere für Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial wurden Sicherheitsanforderungen spezifiziert.
Die Konsultation gibt den Herstellern, den Verbänden der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und den Verbänden der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste Gelegenheit den Entwurf zu kommentieren und Stellungnahmen abzugeben. Eckpunkte mit zusätzlichen Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze hatte die Bundesnetzagentur im März dieses Jahres veröffentlicht. Im Juni fand eine öffentliche Anhörung dazu in Bonn statt.
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