Klage der Deutsche Telekom gegen 118000 AG abgewiesen
Vergangene Woche sei bereits vom Oberlandesgericht entschieden worden, dass die Datenkosten für die 118000-Tochtergesellschaft GoYellow GmbH für den Zeitraum 2005 bis 2009 einen jährlichen Betrag von 3.592 Euro nicht übersteigen dürfen. Die DTAG dürfe gemäß § 47 des Telekommunikationsgesetzes den Datenabnehmern nur die Kosten der effizienten Bereitstellung in Rechnung stellen.
Die 118000 AG bietet Kommunikations- und Auskunftsdienste. Das Unternehmen betreibt Deutschlands Auskunft 118000, das Online-Branchenbuch GoYellow.de, das digitale Wochenblatt HalloHeimat, den kostenlosen Telefondienst PeterZahlt.de und das iPhone-Sparprogramm Cheap Calls. (lim/rem)
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