Keine EU-Förderung für digitales Fernsehen in Nordrhein-Westfalen
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte dazu: „Der Umstieg auf die digitale Rundfunkübertragung hat für die Verbraucher viele Vorteile und fördert zudem die Innovation. Allerdings muss staatliche Unterstützung spezifische Probleme angehen, für die der Markt keine Lösungen bereithält. Dabei müssen vermeidbare Wettbewerbsverzerrungen zwischen den unterschiedlichen Übertragungswegen Terrestrik, Kabel und Satellit vermieden werden.“ In Nordrhein-Westfalen wurde das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T) im Mai 2004 eingeführt. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien wollte den auf der DVB-T-Plattform vertretenen privaten Rundfunkanbietern Fördermittel zur Deckung eines Teils der Übertragungsentgelte gewähren, die sie an die Betreiber des DVB-T-Netzes zahlen. Geplant war die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 6,8 Mio. Euro über fünf Jahre.
Die gewählte Förderung sei nach den Untersuchungen der EU-Kommission nicht das geeignete Mittel, um die besonderen Probleme im Zusammenhang mit der Digitalisierung zu beheben. Zudem sei eine Mittelvergabe nicht notwendig, um den Digitalumstieg zu vollziehen. Deutschland konnte nicht belegen, dass die Förderung eine Änderung im Verhalten der privaten Rundfunkanbieter bewirken würde (sogenannter „Anreizeffekt“). Außerdem wurde der Grundsatz der Technologieneutralität nicht befolgt und lediglich die Übertragung über die digital-terrestrische Plattform gefördert. Dadurch werde der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Übertragungswegen (Terrestrik, Kabel und Satellit) verfälscht. (kat/rem)
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Meldung gespeichert unter: Europäische Union (EU), Telekommunikation
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