Keine EU-Förderung für digitales Fernsehen in Nordrhein-Westfalen
BRÜSSEL/BERLIN - Die Europäische Kommission hat die geplante Förderung für das digitale terrestrische Fernsehen in Nordrhein-Westfalen untersagt. Entsprechende Pläne seien nicht mit der aktuellen Gesetzeslage vereinbar.
Das Vorhaben Deutschlands, einen Teil der Entgelte zu finanzieren, die private Rundfunkanbieter für die Übertragung ihrer Programme über das DVB-T-Netz im Bundesland Nordrhein-Westfalen entrichten, verstoße laut EU-Kommission gegen das EG-Beihilferecht. Der Umstieg von der analogen auf die digitale Rundfunkübertragung wird hingegen von der EU-Kommission uneingeschränkt unterstützt. Bei der geplanten Fördermaßnahme wurden jedoch nicht die erforderlichen Nachweise für ihre Notwendigkeit erbracht. Zudem wurde kein angemessenes und diskriminierungsfreies Förderinstrument gewählt.
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