Kapitalherabsetzung - Konsequenzen eines Kapitalschnitts
Finanzierung: Eigenkapital
Kapitalherabsetzung: Arten und Gründe
Die Kapitalherabsetzung ist wie die Kapitalerhöhung eine Kapitalmaßnahme, die besonders von Aktiengesellschaften genutzt wird. Das Eigenkapital, also das Vermögen des Unternehmens, wird dabei reduziert. Es gibt zwei Grundformen: die effektive und die nominelle Kapitalherabsetzung.
Bei der effektiven oder ordentlichen Kapitalherabsetzung wird das Grund- oder Stammkapital um einen Betrag reduziert, der an die Aktionäre oder Gesellschafter ausgeschüttet wird.
Ein möglicher Grund ist, dass das Kapital nicht mehr sinnvoll investiert werden kann und das Unternehmensvermögen daher teilweise liquidiert wird. Diese Art der Kapitalherabsetzung muss bei Aktiengesellschaften auf der Hauptversammlung mit einer Dreiviertel-Mehrheit beschlossen werden.
Vor einer solchen Maßnahme müssen Forderungen der Gläubiger des Unternehmens nach Sicherheiten bedient werden, denn mit der Eigenkapitalreduzierung verringert sich oft dessen Bonität.
Durchgeführt wird der Vorgang häufig, indem der Nennwert jeder Aktie reduziert wird oder Stückaktien zusammengelegt werden. Daneben gibt es die Kapitalherabsetzung durch Einzug von Aktien, bei der das Unternehmen Aktien zu einem Festpreis zurückkauft oder zwangsweise einzieht.
Die vereinfachte Kapitalherabsetzung, auch nominelle Kapitalherabsetzung genannt, ist eine rein buchhalterische Maßnahme. Bei dieser wird ein Bilanzverlust in eine Reduzierung des Eigenkapitals umgerechnet.
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