Jeder fünfte Deutsche verkauft Waren im Internet

Sonntag, 4. Mai 2008 um 10:19

Grundsätzlich gilt: Private Online-Verkäufer sollten ihre Rechte kennen. Der BITKOM hat deshalb die drei wichtigsten Tipps zusammengestellt:

Widerruf und Rückgabe

: Privatpersonen müssen Käufern weder Widerruf noch Rückgabe einräumen. Nur gewerbliche Anbieter sind dazu verpflichtet, Artikel innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen. Es besteht aber für private Online-Verkäufer die Möglichkeit, ein solches Recht freiwillig einzuräumen.

Gewährleistung

: Zudem können Privatpersonen die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“ genügt. Einstehen müsste der Anbieter sonst etwa für die Aussage, dass ein Auto 8 Liter Benzin auf 100 Kilometern verbrauche. Unwirksam wird ein Gewährleistungsausschluss dann, wenn der Verkäufer einen Mangel verschwiegen oder bewusst falsche Angaben gemacht hat.

Urheberrecht

: Zudem ist es wichtig, bei der Erstellung des Angebots keine Urheberrechte zu verletzen. Bietet ein Verkäufer zum Beispiel ein Kfz an, sollte er keine offiziellen Bilder des Herstellers aus dem Internet kopieren, sondern den Wagen selbst fotografieren. Anderenfalls kann der Hersteller Schadensersatz fordern.

Zur Methodik: Das Länder-Ranking zu privaten Online-Verkäufen basiert auf aktuellen Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Berücksichtigt wurden 16- bis 74-Jährige, die in den drei Monaten vor der Befragung im Internet privat Waren oder Dienstleistungen verkauft haben.

Ansprechpartner


Marc Thylmann
Pressesprecher
Technologien & Dienste
Tel. +49.30.27576-111
Fax +49.30.27576-51-11
[email protected]

Florian Koch
Bereichsleiter
Digitale Medien & E-Dienste
Tel. +49.30.27576-249
Fax +49.30.27576-400
[email protected]

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.100 Unternehmen, davon 850 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.

Folgen Sie uns zum Thema BITKOM und/oder BITKOM via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: BITKOM,

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...