Jeder fünfte Deutsche verkauft Waren im Internet
Grundsätzlich gilt: Private Online-Verkäufer sollten ihre Rechte kennen. Der BITKOM hat deshalb die drei wichtigsten Tipps zusammengestellt:
Widerruf und Rückgabe
: Privatpersonen müssen Käufern weder Widerruf noch Rückgabe einräumen. Nur gewerbliche Anbieter sind dazu verpflichtet, Artikel innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen. Es besteht aber für private Online-Verkäufer die Möglichkeit, ein solches Recht freiwillig einzuräumen.Gewährleistung
Urheberrecht
: Zudem ist es wichtig, bei der Erstellung des Angebots keine Urheberrechte zu verletzen. Bietet ein Verkäufer zum Beispiel ein Kfz an, sollte er keine offiziellen Bilder des Herstellers aus dem Internet kopieren, sondern den Wagen selbst fotografieren. Anderenfalls kann der Hersteller Schadensersatz fordern.Zur Methodik: Das Länder-Ranking zu privaten Online-Verkäufen basiert auf aktuellen Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Berücksichtigt wurden 16- bis 74-Jährige, die in den drei Monaten vor der Befragung im Internet privat Waren oder Dienstleistungen verkauft haben.
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