Jeder Fünfte hat eigene Wohnung schon Reisenden angeboten

Shared Economy

Mittwoch, 29. Mai 2019 um 15:06

„Für viele private Vermieter spielen bei der Kurzzeitvermietung auch soziale Aspekte eine Rolle. Sie schätzen interessante Kontakte zu Reisenden, die viel zu erzählen haben und die sie ihrerseits mit Insidertipps versorgen können“, sagt Meinecke. „Gäste verzichten für diese Tipps oft gern auf einen Zimmerservice wie im Hotel.“

Einige Städte hätten in Spitzenzeiten außerdem Schwierigkeiten, genug Betten für Geschäftsreisende und Touristen anbieten zu können – also zum Beispiel während großer Messen, Festivals oder Sportereignissen. „Vor allem in Stoßzeiten ist die Vermittlung von Privatwohnungen eine gute und bezahlbare Alternative für viele Gäste.“

Wer seine Wohnung vermietet, hat eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Regelungen zu beachten. Anbieter privater Mietwohnungen sind zum Beispiel verpflichtet, im Vorfeld die ausdrückliche Erlaubnis des eigenen Vermieters für die Untermiete einzuholen.

Die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen müssen außerdem in der Steuererklärung angegeben werden. In einigen Städten gibt es auch Gesetze, die die kurzzeitige Beherbergung zahlender Gäste einschränken. Auch eine Registrierung, Zulassung oder Lizenz kann nötig sein, wenn man seine Unterkunft inserieren möchte.

In manchen Städten – wie zum Beispiel in Berlin – gelten darüber hinaus Regelungen zur so genannten Zweckentfremdung von Wohnraum, die die Überlassung an Reisende stark einschränken oder sogar ganz verbieten. Interessierte sollten sich über die Gesetze vor Ort informieren, bevor sie ihre Unterkunft auf entsprechenden Plattformen inserieren. Potenzielle private Vermieter erkundigen sich dafür am besten bei den zuständigen Ämtern, welche Regelungen in ihrer Stadt greifen.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Bundesbürger ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt.

Die Fragen lauteten: „Welche der folgenden Internet-Plattformen bzw. Angebote haben Sie bereits genutzt, um eine Unterkunft zu buchen?“ und „Haben Sie selbst schon einmal Ihre Wohnung oder ein Zimmer Ihrer Wohnung auf Online-Plattformen für Privatunterkünfte zur Verfügung gestellt?“

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