Jahresüberschuss: Nettoergebnis oder Reingewinn - was hinter dieser wichtigen und beliebten Kennzahl der Betriebswirtschaftslehre eigentlich steckt

Betriebswirtschaftliche Kennzahlen

+ Steuerertrag

- Steueraufwand

= Jahresergebnis (Ergebnis nach Steuern)

+ außerordentlicher Aufwand

- außerordentlicher Ertrag

= bereinigtes Jahresergebnis (Ergebnis nach Steuern)

Anwendung und Interpretation

Das Jahresergebnis kann sodann bei börsennotierten Gesellschaften durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Aktien dividiert werden und man erhält das Ergebnis je Aktie (Earnings per Share = EPS).

Für Analysten ist diese Kennzahl eine wichtige Größe zur Berechnung des Kurs-Gewinnverhältnisses (KGVs) einer Aktie. Teilt man den Aktienkurs eines Unternehmens durch das Ergebnis je Aktie, erhält man das KGV.

Beim Jahresergebnis sind bestimmte Positionen nicht berücksichtigt. Hierzu gehören der Gewinn- bzw. Verlustvortrag, Entnahmen und Einlagen sowie Einstellungen aus bzw. in offene Rücklagen.

Um Sondereffekte zu eliminieren, kann auch das bereinigte Jahresergebnis ermittelt werden. Hier sind dann außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen heraus zu rechnen.

Kritik

Das Jahresergebnis wird in der Praxis oftmals fälschlicherweise als Indikator für den Erfolg eines Unternehmens gesehen.

Da das Nettoergebnis bereits sämtliche Positionen berücksichtigt hat, unterliegt es damit sehr stark der Bilanzkosmetik oder der individuellen Bilanzierungs-Phantasie.

So können beispielsweise Geschäftsbereiche oder Immobilien verkauft oder stille Reserven aufgelöst werden, um einen Verlust aus dem operativen Geschäft zu verdecken. Auch existieren Gestaltungsmöglichkeiten beim Umsatz.

Als Vergleichskennzahl über verschieden Zeiträume hinweg ist das Jahresergebnis ebenfalls nur bedingt aussagekräftig, da Steuereffekte das Bild verzerren können. So führen zum Beispiel Verlustvorträge aus anderen Perioden zur Steuerminderung in einer bestimmten Periode.

Das Jahresergebnis ist daher nur bedingt aussagekräftig. Auch ist eine internationale Vergleichbarkeit nur schwer möglich, da Länder unterschiedliche Zinsstrukturen und Steuergesetzgebungen sowie andere rechtliche Rahmenbedingungen haben.

Existieren Gewinnabführungsverträge an die Muttergesellschaft, so ist das Jahresergebnis der Tochtergesellschaft gleich „Null“, obwohl eigentlich ein Gewinn oder Verlust erwirtschaftet worden ist.

Insgesamt ist daher zu sagen, dass das Jahresergebnis sich nur bedingt zur Messung der Wirtschaftlichkeit oder Rentabilität eines Unternehmens eignet.

In der Praxis werden als Instrument zur Messung der Rentabilität eines Unternehmens Kennzahlen wie die Eigenkapitalrentabilität und Gesamtkapitalrentabilität sowie der Return on Investment (ROI) herangezogen.

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