Internetnutzer gehen pragmatisch mit Datenschutz um

Datenschutz

Dienstag, 22. September 2015 um 15:17

Mit Blick auf Big Data Analysen ist der Grundsatz der Zweckbindung besonders problematisch. Danach dürfen Daten nur für die Zwecke verarbeitet werden, für die sie erhoben wurden. Viele Big Data Analysen zielen aber darauf ab, aus einem vorhandenen Datenbestand neue Erkenntnisse zu gewinnen. Daher ist es bei der Datenerhebung kaum möglich, sämtliche Analyse- und Verwendungszwecke vorauszusehen. Im deutschen Datenschutzrecht gibt es die grundsätzliche Erlaubnis für Unternehmen, Daten weiterzuverarbeiten, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht und dem keine Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Der Bitkom setzt sich dafür ein, dass dieses Recht auf europäischer Ebene erhalten bleibt.

Ein wesentlicher Schwachpunkt der aktuellen Entwürfe ist aus Sicht des Bitkom, dass Anreize für die Anonymisierung und Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten fehlen. Mit diesen Instrumenten kann der Bezug eines Datensatzes zu einer einzelnen Person entfernt werden. In der Praxis erleichtert die Anonymisierung, also die endgültige Entfernung jeden Personenbezugs, zum Beispiel die datenschutzfreundliche Nutzung von Standortdaten für die Verkehrslenkung. Ein anderes Beispiel ist die Auswertung der Krankheitsverläufe von Patienten für die medizinische Forschung. In der Medizin wird viel mit pseudonymisierten Daten gearbeitet, bei denen der Personenbezug entfernt wurde, aber unter bestimmten Voraussetzungen wieder hergestellt werden kann. „Setzen Unternehmen oder andere Organisationen Verfahren der Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Daten ein, sollte eine Verarbeitung erleichtert werden“, forderte Rohleder. Dafür müssten in der Verordnung aber rechtliche Anreize geschaffen werden. Als Vorbild könnte das deutsche Telemediengesetz dienen.

Um Datenschutz in der Praxis geht es auch am 24. September bei der internationalen Privacy Conference des Bitkom in Berlin. Themen sind etwa die datenschutzrechtlichen Herausforderungen für Anbieter von digitalen Produkten und Diensten. Mit dabei sind u.a. Julie Brill, Commissioner der US Federal Trade Commission, und Peter Fleischer, Global Privacy Counsel bei Google. Alle Infos zum Programm unter www.privacy-conference.com.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden in zwei Wellen 1.013 bzw. 1.009 Internetnutzer in Deutschland ab 14 Jahren befragt.

Folgen Sie uns zum Thema BITKOM, BITKOM und/oder Datenschutz via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: Datenschutz, BITKOM, Internet, Verbände

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...