Infineon erhält Klage von Qimonda
Laut Klageschrift ist Infineon aufgrund dieser angeblichen registerrechtlichen Formverletzung verpflichtet, Qimonda denjenigen Betrag zu erstatten, um den das tatsächliche Gesellschaftsvermögen der Qimonda im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinter dem Betrag des Grundkapitals von Qimonda zurückbleibt (sog. Unterbilanzhaftung). Insolvenzverwalter Michael Jaffé will nun eine grundsätzliche Zahlungsverpflichtung von Infineon gerichtlich feststellen lassen. Die Höhe des Anspruchs konnte Michael Jaffé zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beziffern.
Infineon wies die Klage heute als unbegründet zurück, da die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Neugründung im Falle der Abspaltung des Speichergeschäftes als Qimonda AG nicht gegeben seien. Die Einbringung des Speichergeschäftes in die Qimonda AG sei von Infineon unter Beachtung aller registerrechtlichen Anforderungen vollzogen worden, hieß es von Seiten des Neubiberger Unternehmens. Seinerzeit habe das mit dem Vorgang befasste Gericht keinerlei Beanstandungen gehabt. Infineon kündigte an, sich gegen die Klage durch alle gerichtlichen Instanzen zur Wehr zu setzen. (haz/rem)
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Meldung gespeichert unter: Infineon Technologies, Halbleiter
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