IFRS: Was hinter den Grundlagen internationaler Rechnungslegung und Bilanzierung eigentlich steckt

Rechnungslegungsstandards

Daher werden bestimmte Vermögenswerte und Rechtspositionen zum beizulegenden Zeitwert, dem sogenannten „Fair Value“, bewertet. Dennoch behält das Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip auch in kapitalmarktorientierten Rechnungslegungsstandards eine große Bedeutung.

Aufgrund der internationalen Anwendbarkeit müssen die IFRS notwendigerweise allgemein formuliert werden und können auf Besonderheiten nationaler Rechts- und Wirtschaftsstrukturen keine Rücksicht nehmen. Um die IFRS angemessen umzusetzen, sind daher nationale Institutionen notwendig.

Unterschiede zwischen der Rechnungslegung nach IFRS und nach HGB

Im Unterschied zum deutschen Handelsgesetzbuch, das der ausschüttungsorientierten Rechnungslegungstradition zuzuordnen ist, gehören die IFRS ebenso wie die US-GAAP Prinzipien zu den kapitalmarktorientierten Rechnungslegungssystemen.

Diese Systeme entstammen dem anglo-amerikanischen Wirtschaftssystem, in dem den Kapitalmärkten und damit den Informationsbedürfnissen von Außenstehenden eine größere Bedeutung zukommt als in Kontinentaleuropa.

Den Begriffen „Vermögenswerten“ und „Schulden“ des deutschen Handelsgesetzbuches entsprechen die Begriffe „Asset“ und „Liability“ der IFRS. Ein Asset ist definiert als wirtschaftliche Ressource unter der Kontrolle des Unternehmens, die auf vergangenen Ereignissen beruht und aus der ein künftiger Nutzenzuwachs für das Unternehmen erwartet wird.

Zu den Assets zählen Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Die Definition des Assets in den IFRS ist grundsätzlich weiter als die des Vermögensgegenstandes im Handelsgesetzbuch, da die IFRS keine restriktiven Kriterien wie Einzelveräußerbarkeit, Einzelverwertbarkeit oder Greifbarkeit nennen.

Ein Liability ist definiert als eine bestehende Außenverpflichtung des Unternehmens, die auf vergangenen Ereignissen beruht und aus der ein künftiger Nutzenabfluss für das Unternehmen erwartet wird.

Für den Ansatz eines Aktivums oder Passivums müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Der künftige Zufluss bzw. Abfluss von Nutzen muss wahrscheinlich sein und anhand vorhandenen Beweis- und Belegmaterials bestätigt werden können. Außerdem muss der künftige Nutzenzufluss bzw. -abfluss messbar sein.

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