Highlight Communications verlangt Squeeze-out bei Constantin Film
Ein solches Squeeze-out genanntes Verfahren ist möglich, sobald eine Gesellschaft bzw. ein Aktionär mehr als 95 Prozent des Grundkapitals einer Gesellschaft besitzt. Dieser Hauptaktionär kann dann gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung eine Übertragung der restlichen Aktion verlangen. Im Falle der Constantin Film AG und Highlight Communications sind diese Bedingungen erfüllt. So teilten die Schweizer mit, dass man mit 12.466.062 Aktien 97,83 Prozent des Grundkapitals der Constantin Film AG halte.
Bedrängt fühlt sich Constantin Film durch das Schreiben aus Pratteln allerdings wohl nicht. So erklärten die Münchner, dass als nächste Hauptversammlung die ordentliche Hauptversammlung 2009 geplant sei, für die bislang noch kein Termin feststeht. Eine außerordentliche Hauptversammlung, um der zukünftigen Muttergesellschaft eine schnelle Übernahme zu ermöglichen, sieht Constantin Film damit wohl nicht vor. (vue/rem)
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