Handy Reparatur: Lohnt sich das überhaupt? - Hilfreiche Tipps

Mobiltelefone

Smartphone - Handy - Mobiltelefon - Mobilfunkgerät - iPhone - Aufladen

Smartphone reparieren lassen oder ein neues Mobiltelefon kaufen - Es kommt wie immer darauf an!

Und auch das Display ist oft betroffen, wenn das Smartphone versehentlich fallen gelassen wurde. Zwar sind einige Geräte mittlerweile wasserdicht, jedoch längst nicht alle.

Und daher ist auch Feuchtigkeit im Inneren des Gerätes sehr häufig die Ursache für einen Defekt. Doch egal welcher Schaden vorliegt, es gilt grundsätzlich zu entscheiden, ob sich eine Reparatur lohnt, oder ob es mehr Sinn macht, ein neues Mobiltelefon zu kaufen.

Reparatur oder Neukauf?

Ob sich eine Reparatur lohnt, oder ein Neukauf sinnvoller ist, hängt vor unterschiedlichen Faktoren ab.

Wenn das betroffene Gerät bereits älter als zwei Jahre ist oder auch früher im unteren oder auch mittleren Preissegment lag, lohnt sich in den meisten Fällen keine Reparatur mehr. Ähnliches gilt für sehr günstige Einsteiger-Modelle.

Grundsätzlich kommt es jedoch auf die von der Werkstatt vorgeschlagenen Reparaturkosten an. Wenn ein neues Smartphone 300 Euro kostet und die Reparatur insgesamt Kosten von rund 150 Euro verursachen würde, macht es sicherlich mehr Sinn, ein neues und aktuelleres Endgerät zu kaufen.

Es gab auch schon Fälle, in denen die Reparatur sogar teurer war, als das eigentliche Mobilfunkgerät.

Wo sollte man das Smartphone reparieren lassen?

Wenn man sich schließlich für eine Reparatur entschieden hat, stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. So kann das Mobiltelefon direkt zum Hersteller geschickt, an eine Werkstatt vor Ort gegeben oder aber ein Reparaturservice im Internet gesucht werden.

Wenn jedoch bestimmte Teile unverschuldet einen Schaden erleiden und dieser noch in die Gewährleistungszeit fällt, sollte der Händler, bei dem der Mobilfunkvertrag abgeschlossen wurde, beauftragt werden. Denn dann wäre die Reparatur für den Kunden sogar kostenlos.

Wenn hingegen das Display aufgrund eines eigens verschuldeten Sturzes zu Bruch geht, muss der Besitzer für die Reparatur aufkommen. In diesem Fall kann der Dienstleister frei gewählt werden.

Meldung gespeichert unter: Tipps & Trends

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...