Handlungsempfehlungen der Monopolkommission bestätigen VATM-Gigabitstrategie

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Dienstag, 3. Dezember 2019 um 14:57

Die Monopolkommission fordert zudem, dass administrative und rechtliche Hürden zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus schnellstmöglich abgesenkt werden müssen. Ebenso wie der VATM spricht sich die Monopolkommission für eine stärkere Berücksichtigung alternativer Verlegetechniken aus, ohne die der flächendeckende Gigabit-Ausbau nicht zu bewältigen ist.

Auch unterstützt der Verband die wiederholte Mahnung der Monopolkommission an die Bundesregierung, zumindest wesentliche Anteile ihrer Beteiligung an der Telekom abzugeben.

Der VATM begrüßt außerdem die Überlegungen der Monopolkommission für eine investitionsfreundliche Regulierung. Eine deutlich veränderte Glasfaserregulierung mit Spielraum für Investoren ohne den Wettbewerb zu verlieren, wird für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft in Zukunft von entscheidender Bedeutung sein. Die Branche setze beim Glasfaserausbau auf wachsende Kooperationen. Allerdings müsse allen Verantwortlichen klar sein, dass die Telekom weiterhin versuchen müsse, ihren eigenen Marktanteil, vor allem aber auch den Anteil aller Kunden, die heute über ihr Netz versorgt werden, nicht zu verlieren. Dieser entspreche heute etwa 70 Prozent.

Ein wirkungsvoller Schritt wäre nach der Vorstellung der Monopolkommission die Auferlegung strenger Nichtdiskriminierungspflichten im Sinne eines „Equivalence of Input“, bei dem die Telekom sich und ihre Wettbewerber uneingeschränkt gleichbehandeln muss. Dies fordert der VATM ebenfalls seit vielen Jahren. Hinsichtlich Regulierungserleichterungen bei Ko-Investitionsprojekten beharrt die Monopolkommission auf die Einhaltung der dafür von Brüssel aufgestellten strengen Voraussetzungen in Art. 76 und 79 EKEK.

Die wichtige Rolle der Wettbewerber auf dem deutschen TK-Markt hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem ebenfalls heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht herausgestellt. Die Auswertung der Behörde bestätigen im Wesentlichen die Gigabit-Trends aus der 21. Marktstudie des VATM, die erst vor wenigen Wochen veröffentlicht worden ist. Auch die BNetzA machte heute deutlich, dass sich Regulierung für den Glasfaserausbau verändern werde. „Dabei muss allerdings klar sein, dass für Bürger und Unternehmen ein unvermindert hohes Wettbewerbsniveau bereitgestellt werden muss“, betonte Grützner.

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