Gratisaktien – Was Sie dazu wissen sollten
Finanzen: Aktien
Gratisaktien: Begriff und Bedeutung
Gratisaktien bezeichnet man auch als Berichtigungs- oder Zusatzaktien. Ihre Ausgabe resultiert aus der Auflösung von Gewinnrücklagen und deren Umwandlung in Grundkapital. Die Auflösung von Rücklagen setzt dabei voraus, dass deren Zweckbestimmung dies zulässt.
Diese Form der Kapitalerhöhung erfordert die Zustimmung von mindestens 75 Prozent der stimmberechtigten Aktionäre. Die Zuteilung von Gratisaktien an die Anleger erfolgt anteilig im Verhältnis ihres bestehenden Aktienbesitzes zum Grundkapital.
Daraus resultiert regelmäßig eine Zuteilung von Teilrechten. Falls Sie Ihr Anlageinstitut nicht anweisen, die Differenz zu einem ganzen Anteil zu erwerben, nimmt dieses nach einigen Wochen den Verkauf Ihrer Teilrechte vor.
Im Gegensatz zu Dividenden fallen Gratisaktien nicht unter die Steuerpflicht. Dies unterscheidet sie von Bonusaktien, die ohne Kapitalerhöhung kostenlos an Aktionäre ausgegeben werden, sowie von Stockdividenden als Gewinnausschüttung in Form von Aktien.
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