Google: Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Google und Adblock Plus - Entwickler ein

Online-Werbung: Adblocker

Montag, 21. Januar 2019 um 14:56
Bundeskartellamt Schild

BONN/ MOUNTAIN VIEW (IT-Times) - Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Google Inc. und dem Unternehmen und Eyeo GmbH eingestellt, das den Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen untersuchte.

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Google und das Unternehmen Eyeo eingestellt. Es geht um einen sogernannten Whitelisting-Vertrag zwischen den beiden Gesellschaften.

Das Kartellverwaltungsverfahren des Bundeskartellamtes wurde in Kooperation mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) durchgeführt und richtete sich gegen die Unternehmen Google Inc. mit Sitz im kalifornischen Mountain View und der Eyeo GmbH mit Sitz in Köln.

Der Vorwurf: Die beiden Unternehmen hätten wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen. Das Verfahren wurde nun eingestellt, weil der Whitelisting-Vertrag abgeändert wurde.

Über zusätzliche Vertragsklauseln wurde Eyeo aus der Sicht des Bundeskartellamtes eingeschränkt. Nun kann das Unternehmen Produkte weiterentwickeln, auf dem Markt expandieren und weitere Investitionen tätigen.

„Adblocker sind legale Instrumente, wie auch der Bundesgerichtshof kürzlich festgestellt hat. Es ist nachvollziehbar, dass Verbraucher ein Interesse daran haben, die Art und die Menge der Online-Werbung zu kontrollieren, die sie zu sehen bekommen. Die Verbreitung von Adblockern ist Teil des Wettbewerbsprozesses bei Dienstleistungen der Online-Werbung. Vertragsregelungen, die auf die Beschränkung der Verbreitung von Adblockern zielen, können daher wettbewerblich nicht hingenommen werden“, so der Kommentar von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Meldung gespeichert unter: Online-Werbung, Adblock Plus, Google Shopping, Adblocker (Werbeblocker), Google Inc., Bundeskartellamt, Alphabet, Internet, Regulierer

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