Gesetzesänderung bringt Energiewende in die Innenstädte

Solarstrom

Mittwoch, 28. Juni 2017 um 13:29
BSW-Solar

Neues Förderangebot erleichtert Mietern Zugang zu preiswertem Solarstrom vom Dach des Vermieters – Solarwirtschaft begrüßt Öffnung neuen Marktsegments für Energie- und Wohnungswirtschaft – EEG-Änderung bleibe aber hinter den Erwartungen zurück

Pressemitteilung des Bundesverbandes Solarwirtschaft vom 28.6.2017

Berlin, den 28. Juni 2017 – Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. begrüßt das morgen im Deutschen Bundestag zur Verabschiedung stehende Mieterstromgesetz. Dieses bleibe hinter den Erwartungen der Branche zurück, werde es Mieterinnen und Mietern künftig aber etwas leichter machen, in den Genuss preiswerten Solarstroms vom Dach des Vermieters zu gelangen.

Der federführende Wirtschaftsausschuss im Bundestag hat heute den Weg für die geplante Förderung solaren Mieterstroms frei gemacht, der vor Ort erzeugt und direkt vom Vermieter, Stadtwerk oder Energiedienstleister angeboten werden kann.

Vorgesehen ist ein Zuschuss für lokal erzeugten Solarstrom in Höhe von rund 2 bis 3 Cent je Kilowattstunde, der nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern Mietern in Wohngebäuden zu einem Rabatt von 10 Prozent gegenüber regionalen Grundversorgertarifen angeboten wird. Mit Hilfe des neuen Bonus und aufgrund eines rapiden Preisverfalls bei Solarstromanlagen in den letzten Jahren könnte dies nun mancherorts Schule machen.

Das Gesetz bleibt hinter den Erwartungen der Solarwirtschaft und vieler Energieexperten zurück und wird nur einen Teil der Solarenergie-Potenziale in den Innenstädten heben können. Die Solarbranche ist dennoch zuversichtlich, dass das neue Angebot insbesondere Stadtwerke vermehrt dazu veranlassen wird, künftig Solaranlagen auf Mietwohngebäuden zu errichten und Mietern attraktive Solarstromtarife anzubieten.

Meldung gespeichert unter: Erneuerbare Energien, BSW-Solar, Marktdaten und Prognosen, Solartechnik, Verbände

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