Gerichtsurteil führt zu Kurssprung bei der GAP AG
Bei der GAP AG (WKN: 580150<GSM.FSE>), ein auf die Entwicklung und den Vertrieb von Produkten für Telematik- und Telemetrieanwendungen spezialisiertes Unternehmen, geht es nach der Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nun wieder in geregelten Bahnen weiter. Das Landgericht München hat durch Urteil vom 23. Dezember besagte Verfügung aufgehoben, die ein Minderheitsaktionär der GAP AG am 12. Dezember erwirkt hatte. Der Versuch einer Aktionärsgruppe, an die Führung des Unternehmens zu kommen, wurde hierdurch vereitelt. Durch Ad-hoc-Mitteilung der GAP AG wurde noch hinzugefügt, dass in dem Urteil des Landgerichts die korrekte Mehrheitsentscheidung der Hauptversammlung, die am 25. November stattfand, bestätigt wurde.
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