Gemeinsame Pressemitteilung: Glasfaser in die Fläche bringen anstatt Doppelausbau fördern – Verbände wollen Überarbeitung des DigiNetz-Gesetzes

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Freitag, 1. Juni 2018 um 15:38

BREKO, BUGLAS, der Deutsche Landkreistag und der Verband kommunaler Unternehmen setzen sich für eine schnellstmögliche Überarbeitung des Ende 2016 in Kraft getretenen DigiNetz-Gesetzes (DigiNetzG) ein. Denn aktuell torpediert das DigiNetz-Gesetz in der Praxis vielfach den Glasfaserausbau in der Fläche anstatt ihn voranzubringen.

BREKO

BREKO, BUGLAS, der Deutsche Landkreistag und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) setzen sich für eine schnellstmögliche Überarbeitung des Ende 2016 in Kraft getretenen DigiNetz-Gesetzes (DigiNetzG) ein.

Denn in seiner aktuellen Fassung behindert das Gesetz, das den Glasfaserausbau in Deutschland eigentlich beschleunigen soll, diesen vielfach – und verhindert in diversen Fällen geplante Glasfaserausbau-Projekte.

Die ursprüngliche Idee des Gesetzes: Wenn Straßen überhaupt geöffnet werden – etwa im Zuge von Sanierungsarbeiten, im Falle von Neubauten oder bei Verlegung anderer Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- oder Gasleitungen –, sollen Synergien genutzt und Glasfaserleitungen kostengünstig mitverlegt werden können.

Das Problem in der Praxis: Das Gesetz wird in seiner aktuellen Form vielfach dazu missbraucht, Glasfaserleitungen kostengünstig mitzuverlegen und damit so genannten Überbau oder Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete erstmalig mit Glasfaser erschlossen (und aus diesem Grunde die Straße geöffnet wird) und hierfür öffentliche Mittel genutzt werden.

Durch die Inanspruchnahme des im DigiNetzG vorgesehenen rechtlichen Anspruchs auf Mitverlegung wird in diesen Fällen das Geschäftsmodell des ausbauenden Glasfaser-Netzbetreibers unterwandert und vielfach sogar unmöglich gemacht.

Aktuelles Beispiel hierfür ist eine Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20. April 2018 (BK11-17-020), die der Deutschen Telekom einen weitreichenden Mitverlegungsanspruch im Rahmen der Erschließung eines Neubaugebiets in Wiesbaden gewährt.

Durch die sehr weite Auslegung des Begriffs der „öffentlichen Mittel“ durch die BNetzA werden Unternehmen mit einer direkten oder auch nur indirekten kommunalen Beteiligung, die bislang wesentliche Träger des Glasfaserausbaus in Deutschland sind, erheblich verunsichert.

Wenn das Kriterium des Baus aus öffentlichen Mitteln derart weit ausgelegt wird, müssen kommunale Unternehmen damit rechnen, dass künftig jede ihrer Investitionen in Glasfaserprojekte durch Mitverlegung von einem oder mehreren Wettbewerbern belastet wird und ihre Geschäftspläne damit unrentabel werden.

Meldung gespeichert unter: Breitband, Festnetz, Internetzugang (Internet Access, Internetanschluss, Internetverbindung), Glasfaser, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Verbände

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...