Gemeinsame Pressemitteilung: Glasfaser-Gutscheine stärken die Nachfrage und bringen so den Glasfaserausbau weiter voran

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Montag, 30. September 2019 um 10:45

Glasfaser-Gutscheine für Bürger und Unternehmen sind ökonomisch sinnvoll und notwendig, um die Nachfrage nach zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen zu stärken und so den weiteren Glasfaserausbau zu forcieren.

BREKO

Das ist das Ergebnis eines heute vorgestellten Gutachtens des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Kanzlei Juconomy Rechtsanwälte im Auftrag der führenden Telekommunikationsverbände BREKO und VATM.

  • Gutachten belegt: Glasfaser-Gutscheine für Bürger und Unternehmen sind ökonomisch sinnvoll und notwendig, um die Nachfrage nach zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen zu stärken und so den weiteren Glasfaserausbau zu forcieren
  • Kombination aus Gutscheinen für Glasfaser-Hausanschluss, Vertragsabschluss und Inhouse-Glasfaserverkabelung sinnvoll
  • Verbände appellieren an die Bundesregierung, Glasfaser-Gutscheine als zielgerichtete und effiziente Fördermöglichkeit schnellstmöglich einzuführen

Glasfaser-Gutscheine („Voucher“) für Bürger und Unternehmen, mit denen die Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und direkt in die Wohnungen angekurbelt und der weitere Glasfaserausbau deutlich forciert werden kann, sind nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch ökonomisch sinnvoll und notwendig. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Kanzlei JUCONOMY Rechtsanwälte im Auftrag der führenden Telekommunikationsverbände BREKO und VATM.

Konkret untersucht wurde von den Experten ein von BREKO und VATM vorgeschlagenes Modell aus drei unterschiedlichen Gutschein-Varianten:

  • ein „Anschluss-Voucher“ in Höhe von 500 Euro, der die Kosten für die Verlegung der Glasfaser vom Bürgersteig bis ins Haus/Gebäude teilweise deckt
  • ein „Inhouse-Verkabelungs-Voucher“ in Höhe von 150 Euro pro Wohneinheit, der die Kosten für die Glasfaserverkabelung im Gebäude selbst bezuschusst
  • ein „Vertragsabschluss-Voucher“ in Höhe von 500 Euro, der die Einrichtungs- und monatlichen Kosten eines Internetvertrags mit mehr als 250 MBit/s über die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten verringert. Bedingung ist ein gigabitfähiger und damit zukunftssicherer Glasfaseranschluss.

Die vorgeschlagenen Gutscheine sollen sich insbesondere an Bürger und Unternehmen in Gebieten richten, in denen die Planung für den Glasfaserausbau (FTTB/FTTH) gerade erfolgt und die Glasfaserverlegung ansteht. Insbesondere dort, stellen die Gutachter fest, macht eine zielgerichtete Förderung der Nachfrage besonders Sinn, da „durch die Nachfrage-Voucher absehbar ist, dass die Gebiete zum Nutzen der Endkunden schneller und in verstärktem Maße erschlossen werden“. Nicht zuletzt kann durch die „Erhöhung der Nachfrage eine eventuell bestehende Wirtschaftlichkeitslücke entfallen“, so die Experten.

Unbürokratisch vergebene Glasfaser-Gutscheine können also kurzfristig dazu beitragen, Glasfaser-ausbauprojekte umzusetzen, die ansonsten ohne weitere Fördermittel wirtschaftlich nicht rentabel realisierbar wären. Hinzu kommt: Durch eine höhere Auslastung der Glasfasernetze stehen dem ausbauenden Netzbetreiber in der Folge wieder mehr Investitionsmittel für den weiteren Glasfaserausbau zur Verfügung – eine Win-Win-Situation für Carrier und Nutzer; Hauseigentümer profitieren nicht zuletzt auch von einer Wertsteigerung ihrer Immobilien.

Um den Wettbewerb zu erhalten und andere Anbieter nicht auszuschließen, setzt das von BREKO und VATM vorgeschlagene Modell auf eine Open-Access-Verpflichtung, wodurch Dritte einen Netzzugang zu fairen Bedingungen erhalten.

Meldung gespeichert unter: Breitband, Festnetz, Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), Glasfaser, Glasfaserkabel, BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Verbände

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