game begrüßt geänderte Rechtsauffassung: Sozialadäquanzklausel kann ab sofort bei Games angewendet werden

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

Donnerstag, 9. August 2018 um 15:54

Sozialadäquat bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Symbole verfassungswidriger Organisationen im Einzelfall in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Bisher wurde diese Prüfung, anders als bei anderen Medien wie dem Film, nicht vorgenommen.

Hintergrund der Änderung ist eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde auf der Grundlage aktueller rechtlicher Bewertungen. Der game setzt sich bereits seit vielen Jahren aktiv für eine Gleichberechtigung von Games mit anderen Mediengattungen ein.

Weitere Informationen gibt es bei der USK: http://www.usk.de

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