game begrüßt geänderte Rechtsauffassung: Sozialadäquanzklausel kann ab sofort bei Games angewendet werden

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

Donnerstag, 9. August 2018 um 15:54

•           Altersfreigabe von Spielen im Einzelfall möglich, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB verwendet werden

•           Gleichbehandlung von Games als Kulturmedium mit anderen Mediengattungen

•           „Games [können] endlich gleichberechtigt und ohne Ausnahmen am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen“

game - Verband Logo

game Pressemeldung

Berlin, 9. August 2018

– Der game – Verband der deutschen Games-Branche begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der Behörden, nach der die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ab sofort auch Computer- und Videospiele bei der Altersprüfung berücksichtigen kann, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten.

„Die veränderte Rechtsauffassung zur Sozialadäquanz ist ein wichtiger Schritt für das Kulturmedium Games in Deutschland. Wir haben uns lange dafür eingesetzt, dass Games endlich gleichberechtigt und ohne Ausnahmen am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen können.

Nachdem Computer- und Videospiele bereits seit vielen Jahren als Kulturmedium anerkannt sind, wird durch die jetzige Entscheidung die Anerkennung auch in diesem Bereich konsequent vollzogen“, sagt Felix Falk, game-Geschäftsführer.

„Als Games-Branche sehen wir mit Sorge die Tendenzen zu Rassismus, Antisemitismus und Ausgrenzung. Wir stehen klar zu einer offenen und integrativen Gesellschaft, den Werten des Grundgesetzes und der historischen Verantwortung Deutschlands.

Viele Spiele von engagierten und kreativen Entwicklerinnen und Entwicklern behandeln schwierige Themen wie die Zeit des Nationalsozialismus und gehen damit sehr verantwortungsvoll, kritisch und zum Nachdenken anregend um. Insbesondere Games tragen auf einzigartige Weise durch ihre Interaktivität zur Reflektion und Auseinandersetzung bei und erreichen wie kein anderes Medium auch junge Generationen.“

Wenn Titel mit Symbolen verfassungswidriger Organisationen bei der USK zur Vergabe eines Alterskennzeichens eingereicht werden, entscheiden ab sofort die USK-Gremien im Einzelfall, ob die sogenannte Sozialadäquanzklausel (§ 86 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) angewendet werden kann.

Meldung gespeichert unter: Online-Games, Social Games, Mobile Games, Massively Multiplayer Online Role-Playing Games (MMORPGs), game, Marktdaten und Prognosen, Spiele und Konsolen, Verbände

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