Für den Blockchain-Durchbruch fehlt es an Rechtssicherheit

Distributed Ledger und Blockchain

Mittwoch, 29. Januar 2020 um 09:39

Beim Einsatz der Blockchain ist aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung unter anderem offen, ob die für die Technologie dringend notwendigen Hash-Werte und Public Keys als Daten mit Personenbezug gelten müssen und die Verarbeitung entsprechend datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegt. Auch ist offen, ob die für den Betrieb einer Blockchain notwendigen sogenannten Miner und Nodes datenschutzrechtlich als gemeinsam Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter gelten.

Rechtssicherheit wird aber entscheidend dafür sein, ob Anbieter Blockchaintechnologie und Anwendungen entwickeln und nutzen. Auch andere datenschutzrechtliche Vorschriften sind mit der Blockchain-Technologie kaum in Einklang zu bringen – was die fehlende Innovationsoffenheit der Datenschutzvorgaben verdeutlicht . So steht der Grundsatz der Speicherbegrenzung im Widerspruch des Blockchain-Gedankens, alle Transaktionen ewig nachvollziehen zu können.

Auch das in der Datenschutz-Grundverordnung verankerte Recht von Betroffenen, ihre gespeicherten Daten korrigieren oder löschen zu lassen, kollidiert mit der Revisionssicherheit der Blockchain, die nachträgliche Veränderungen grundsätzlich ausschließt. „Wir brauchen dringend Klarheit beim Einsatz der Blockchain in Deutschland. Eine klärende Stellungnahme der Datenschutzbehörden zu den vielen offenen Fragen wäre schon ein großer Schritt in Richtung Rechtssicherheit“, so Hansen.

Bitkom hat heute ein Übersichtspapier zum Thema „Blockchain & Datenschutz“ veröffentlicht, das zum Download bereitsteht: www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Blockchain-Datenschutz

Die Bitkom-Stellungnahme zur Blockchain-Strategie der Bundesregierung ist zum Download verfügbar unter www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Bitkom-Stellungnahme-Blockchain-Strategie-Bundesregierung

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