France Télécom - Chef warnt vor UMTS-Pleiten
Einer möglichen Allianz stehen die Regelungen entgegen, die durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post festgelegt wurden, als die Versteigerung der Lizenzen bevorstand. Diese beinhalten u. a., dass kein Lizenznehmer zwei Lizenzen besitzen darf. Sollten dennoch zwei Lizenznehmer fusionieren, ist eine der Lizenzen entschädigungslos an den deutschen Staat zurückzugeben. Weiterhin dürfen die Lizenzen auch nicht verkauft werden.
Die UMTS-Lizenzen waren 2000 zum Einzelpreis von etwa 8,5 Mrd. Euro ersteigert worden. Seitdem gibt es auch Gerüchte im Markt, dass sich einige der Käufer bei dem Geschäft finanziell übernommen haben. (cch)
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