Forderung nach Spieleverboten treibt seltsame Blüten

Freitag, 27. März 2009 um 16:59
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(IT-Times) Aus traurigem Anlass sind wieder einmal Videospiele im Kreuzfeuer der Kritik. Und schnell wird dann unter "Killerspiele" all das subsummiert, was mit Gewalt und Kampf zu tun hat. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) weist in einer Stellungnahme zu diesem Thema darauf hin, dass "ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien und der Tat von Winnenden nach derzeitigen Informationen nicht erkennbar ist." Und das wird vermutlich auch so bleiben. 

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Dennoch sollen neben Egoshootern auch Games wie das beliebte World of Warcraft oder aber Grand Theft Auto auf den Prüfstand gestellt werden. Absurde Blüten treibt das Ganze dann, wenn - wie nun in Stuttgart - ein für den heutigen Freitag angesetztes Turnier der Electronic Sports League (ESL) abgesagt wird, weil dort eben auch die Spiele Warcraft und Counterstrike hätten gespielt werden sollen, wie das Blog freshzweinull berichtet.
 

Schlechte Argumentation aller Beteiligten

Und so werden im Zuge der eifrigen Ursachenforschung auch schnell Forderungen laut, wie sie in dieser Woche vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, veröffentlicht wurden. Darin wird unter anderem ein juristisches Gutachten gefordert, ob denn World  of Warcraft vielleicht erst ab 18 Jahren freigegeben werden sollte. Und damit hat das Böse auch einen Namen und ein Gesicht: Es ist das Online-Rollenspiel, das nach Angaben des Herstellers weltweit von mehr als 11,5 Millionen Menschen gespielt wird. Wie hoch hiervon der prozentuale Anteil an "tatsächlichen Killern" ist, könnte ja mal erhoben werden. Diese Argumentation ist aber sicher nicht wirklich geschickter als die der Befürworter von Games, die auch Gewalt darstellen. Sie stellen Spiele wie World of Warcraft oder Counterstrike auf eine Ebene mit Schach, da es hierbei ja auch um Strategie gehe. 

Der BIU warnt davor, wie es im Portal golem.de heißt,  die Tragödie zum Anlass zu nehmen, um ein Versagen des Jugendschutzes festzustellen. "Die aktuelle Gesetzeslage verbietet bereits heute die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Computer- und Videospielen auf der Grundlage des Strafgesetzbuches. Der Verband weise außerdem die aktuelle Forderung der CDU/CSU-Fraktion zurück, die ein schärferes Verbot für Computer- und Videospiele gefordert hat. Diese Forderung werde von der BIU als "vollkommen unangemessen" und als "nicht zielführend" bezeichnet. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen, so der Spieleverband, seien ausreichend. Vielmehr gelte es, den Vollzug der bestehenden Gesetze zu verbessern.

Meldung gespeichert unter: Online-Games, Spiele und Konsolen, Special am Freitag

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