Finanzaufsicht schaut Kryptoverwahrern auf die Finger

Kryptowährung (digitale Währung)

Freitag, 14. Februar 2020 um 17:55

Seit 1. Januar gelten Unternehmen, die Bitcoin & Co. verwahren, als Finanzdienstleister und müssen eine Lizenz beantragen

Bitkom sieht Chance für den Durchbruch von digitalen Vermögenswerten

Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ veröffentlicht

BITKOM

Berlin, 14. Februar 2020

Wer Kryptowährungen wie Bitcoin, Ripple, Litecoin oder IOTA für Kunden verwahrt, benötigt dafür seit 1. Januar eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Darauf hat der Digitalverband Bitkom hingewiesen und zugleich ein Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ veröffentlicht. „Bitkom begrüßt ausdrücklich, dass in Deutschland das Kryptoverwahrgeschäft nun eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung ist.

Dadurch werden künftig Kooperationen zwischen Kryptoverwahrern und etablierten Finanzdienstleistern wie Banken, Vermögensverwaltern oder Pensionskassen deutlich vereinfacht werden“, sagt Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom. „Regulierung ist in diesem Fall ein Game-Changer, der digitalen Vermögenswerten zu einem Durchbruch verhelfen kann.“

Weil zwar die Rechtslage seit dem Jahresbeginn eindeutig ist, die BaFin aber gerade erst ihre Verwaltungspraxis dazu entwickelt, hat Bitkom bereits bekannte und wichtige Informationen zu den regulatorischen Anforderungen des Lizenzverfahrens in einem Infopapier zusammengestellt. Kryptoverwahrern, insbesondere denjenigen ohne Erfahrungen im klassischen Finanzmarktrecht, soll damit die sorgfältige Planung des anstehenden Antragsverfahrens erleichtert werden.

Meldung gespeichert unter: Bitcoin, Blockchain, Kryptowährung, Ripple, IOTA, Litecoin, BaFin, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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