EuGH Urteil zum Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Deutsche Telekom (1998 - 2003)

Donnerstag, 14. Oktober 2010 um 11:21
BREKO

Bonn, 14. Oktober 2010 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg hat heute nach einem langjährigen Rechtsstreit eine wichtige Entscheidung zugunsten der Wettbewerber getroffen. Im Mittelpunkt stand hierbei die Frage, ob die Deutsche Telekom AG zu Beginn der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte von 1998 bis 2003 ihre Wettbewerber rechtswidrig behindert hat. Dies hat der EuGH nun bestätigt und damit die seit dem Jahr 1999 laufende Verfahrens- und Prozessgeschichte endgültig abgeschlossen.

Mit der Zurückweisung der Rechtsmittel der Deutschen Telekom wird die von der EU-Kommission im Jahre 2003 gegen die Deutsche Telekom verhängte Geldbuße in Höhe von 12,6 Millionen Euro rechtskräftig. Grund für die Geldbuße war eine durch die EU-Kommission festgestellte missbräuchliche Preis-Kosten-Schere zwischen Endkundenpreisen und Vorleistungsentgelten in den Jahren 1998 bis 2003. Die Deutsche Telekom hat demnach in dieser Zeit von ihren Wettbewerbern zu hohe Entgelte verlangt.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hat in der Vergangenheit immer wieder auf die Schwierigkeiten der BREKO-Mitgliedsunternehmen beim Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und die Wettbewerbsbehinderung durch Deutsche Telekom hingewiesen. Trotz der langen Verfahrensdauer begrüßt der BREKO daher das nun ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs und sieht sich und seine Arbeit, für faire Wettbewerbsbedingungen in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt einzutreten, bestätigt, erklärt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.    

Meldung gespeichert unter: BREKO, Telekommunikation

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