EU-Parlament verabschiedet TK-Kodex

TK-Kodex (European Electronic Communications Code)

Mittwoch, 14. November 2018 um 13:30

Das EU-Parlament hat auf seiner heutigen Sitzung in Straßburg den neuen europäischen Telekommunikationsrechtsrahmen (TK-Kodex / European Electronic Communications Code) mit großer Mehrheit (584 zu 42 Stimmen, 50 Enthaltungen) verabschiedet.

BREKO

Vorangegangen war die im Juni erzielte politische Einigung zwischen EU-Kommission, Europaparlament und Ministerrat.

Der BREKO begrüßt zwar grundsätzlich den mit der nun vorliegenden Richtlinie erzielten politischen Kompromiss, sieht aufgrund der an vielen Stellen komplexen und bürokratischen Bestimmungen allerdings noch erhebliche Herausforderungen für die Umsetzung des neuen europäischen Telekommunikationsrahmens in nationales Recht.

Nach der geplanten Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 17. Dezember dieses Jahres und dem Inkrafttreten drei Tage später haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht zu übertragen. In Deutschland sollen die Regelungen des TK-Kodex im Zuge einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umgesetzt werden.

Der führende deutsche Glasfaserverband begrüßt insbesondere den klaren Glasfaserfokus der EU mit ihrer Definition von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHC) - diese müssen die Leistungsmerkmale „echter“, reiner Glasfasernetze erfüllen; kupferbasierte Übergangstechnologien wie (Super-) Vectoring, die nur teilweise auf Glasfaser basieren, fallen nicht unter diese Definition – und befürwortet ausdrücklich die wettbewerbssichernden Auflagen bei Ko-Investitionen in Glasfasernetze bis in die Gebäude als Voraussetzung für eine Regulierungsfreistellung für marktbeherrschende Unternehmen.

Kooperationen und Investitionen mit der Beteiligung eines marktbeherrschenden Unternehmens, die lediglich auf technische Aufrüstungen des Kupfernetzes und sonstige kommerzielle Vereinbarungen beim Netzausbau abzielen, dürfen nicht zu pauschalen Regulierungsferien oder gar zum automatischen Abbau von Regulierung zugunsten der europäischen Ex-Monopolisten (Incumbents) führen.

Um die richtigen Anreize für den Glasfaserausbau im Wettbewerb in Europa zu setzen, plädiert der BREKO für den Vorrang eines frei verhandelten, diskriminierungsfreien und von allen Marktteilnehmern akzeptierten Netzzugangs (Open Access) mit der Regulierungsbehörde als Streitbeilegungsinstanz.

Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann hatte Deregulierungs-Forderungen der Deutschen Telekom für den künftigen (reinen) Glasfasermarkt eine deutliche Absage erteilt: „Die Deutsche Telekom wird akzeptieren müssen, dass ein wesentlicher Teil der Wettbewerber zwar zu Kooperationen und weitgehendem Verzicht auf Regulierung der Glasfaser bereit sind, aber im Streitfall nicht schutzlos oder auf langwierige Zivilverfahren angewiesen sein wollen.“ Hintergrund: Die Deutsche Telekom macht „entsprechende regulatorische Rahmenbedingen“ zur Voraussetzung ihres ab 2021 geplanten Glasfaserausbaus „von bis zu zwei Millionen Haushalten pro Jahr“.

Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Breitband, Festnetz, Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), Vectoring, Glasfaser, Europäisches Parlament (EU-Parlament), BREKO, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Verbände

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