EU-Kommission stellt Irland wegen illegaler Beihilfen an Apple und Amazon von über 13 Mrd. Euro an den Pranger

Steuersystem Europa

Mittwoch, 4. Oktober 2017 um 16:24
EU-Kommission - Länderrecht

Die Europäische Kommission verweist Irland wegen unterlassener Umsetzung der Rückforderung von über 13 Mrd. Euro an Steuervorteilen an den Gerichtshof

BRÜSSEL (IT-Times) - Die Europäische Kommission (EU-Kommission) verweist Irland an den Gerichtshof. Es geht um nicht zurückgeforderte illegale Steuervorteile für Apple und Amazon in Höhe von über 13 Mrd. Euro.

Das Land Irland hatte nach Angaben der Kommission über Jahre „unrechtmäßige staatliche Beihilfen“ in Höhe von bis zu 13 Mrd. Euro von Apple Inc. nicht zurückgefordert.

Nach Ansicht der EU-Kommission sind die Steuervorteile für Apple in Irland nach den EU-Beihilfevorschriften unrechtmäßig. Der kalifornische Konzern musste so in der Vergangenheit deutlich weniger Steuern als andere Unternehmen abführen.

Unrechtmäßige staatliche Beihilfen müssen nach den EU-Beihilfevorschriften von den einzelnen Mitgliedsstatten zurückgefordert werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Irland hat mehr als ein Jahr nach Annahme des Kommissionsbeschlusses vom August 2016 bislang nicht reagiert. Die Frist zur Umsetzung des Beschlusses endete am 3. Januar 2017.

Daher hat die EU-Kommission das Recht und auch heute beschlossen, das Land Irland wegen Nichtumsetzung des EU-Beschlusses an den Gerichtshof in Europa zu verweisen.

Irland hatte gegen den Kommissionsbeschluss vor dem Gerichtshof zwar Rechtsmittel eingelegt, ist aber dennoch verpflichtet, unrechtmäßige Beihilfen zurückzufordern. Das kann auch durch Zahlung in einen Treuhandfonds erfolgen.

Das Land Irland will die Arbeiten zur Berechnung des zurückzufordernden Betrages allerdings erst frühestens im März 2018 abzuschließen.

Meldung gespeichert unter: Amazon, Apple, Europäische Kommission (EU-Kommission), Hintergrundberichte, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...