EU-Kommission: Breitbandausbau in Deutschland geht zu Lasten des Wettbewerbs
Die EU-Kommission hatte im Implementierungsbericht weiterhin vorgeschlagen, die unterschiedlichen Mobilfunk-Terminierungsentgelte bei großen und kleineren Netzbetreibern anzugleichen. Diese Anregung hält der VATM grundsätzlich perspektivisch für richtig. „Dazu müssen aber erst die bestehenden Wettbewerbsnachteile der kleineren Mobilfunknetzbetreiber insbesondere bei der Frequenzausstattung abgebaut werden“, so Grützner.
„Wenn in Kürze die UMTS-Frequenzen neu vergeben werden, muss die Regulierung unbedingt dafür Sorge tragen, dass die Netzbetreiber gleichmäßige Frequenznutzungsmöglichkeiten erhalten“, mahnt der VATM-Geschäftsführer. „Denn solange die kleineren Netzbetreiber deutlich höhere Kosten und damit massive Wettbewerbsnachteile haben, können die Preise beim besten Willen nicht, wie nun von der Kommission vorgeschlagen, gleich sein“, so Grützner abschließend.
Der 13. EU-Implementierungsbericht und ergänzende Informationen sind im Internet verfügbar unter:
http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/implementation_enforcement/index_en.htm
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Meldung gespeichert unter: VATM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation
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