EU geht gegen „Klingelton-Betrug“ vor

Donnerstag, 17. Juli 2008 um 15:21

50 Prozent der geprüften Seiten richteten sich an Kinder (279 von insgesamt 558). Sie verwendeten Figuren aus Kinder-Comics oder aus dem Fernsehen oder forderten eine elterliche Einwilligung. Auch hier wurde ein ähnlich hoher Anteil an Unregelmäßigkeiten festgestellt (80 Prozent). Ebenfalls fast 50 Prozent aller untersuchten Seiten wiesen Unregelmäßigkeiten bei den Preisangaben auf (268 von 558). Auf vielen Seiten sind die Preise und entsprechenden Gebühren nicht klar oder überhaupt nicht ersichtlich, bis der Verbraucher sie auf seiner Telefonrechnung entdeckt. Beispielsweise enthielten nicht alle Preise Steuern oder es wurde nicht deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um ein „Abonnement“ handelt bzw. über welche Dauer es abgeschlossen wird. Bei über 70 Prozent aller untersuchten Internetseiten fehlten einige Angaben zum Anbieter, hier waren Name, Anschrift oder Kontaktinformationen unvollständig (399 von 558). Dies stellt einen Verstoß gegen EU?Recht dar. Denn gemäß der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG) sind bestimmte Angaben zum Anbieter, einschließlich E?Mail-Adresse, Vorschrift. Über 60 Prozent der Seiten wiesen zudem irreführende Informationen auf (344 von 558). Vertragliche Details sind im Kleingedruckten versteckt oder schwer auffindbar. Güter und Dienstleistungen, die „gratis“ bzw. „kostenlos“ angeboten werden, erweisen sich für die Verbraucher im Nachhinein als kostenpflichtig, oder aber sie stellen plötzlich fest, dass sie sich auf einen Vertrag eingelassen haben.

Alle Informationen im Einzelnen finden Sie hier und hier.

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